Auf Stellensuche
Machst du dir gerade Gedanken darüber, was du einmal werden möchtest, oder du hast schon deinen Traumjob gefunden?
Bei jedem Menschen hängt die Wahl des passenden Berufes von den persönlichen, geistigen, körperlichen und auch seelischen Fähigkeiten ab. Was die körperliche Belastbarkeit angeht, kommt es ganz auf den Herzfehler und di damit verbundenen persönlichen Einschränkungen des einzelnen an, ob Einschränkungen in der Berufswahl bestehen.
Deshalb empfiehlt es sich, schon frühzeitig das Thema Berufswahl auch mit dem behandelten Kardiologen zu besprechen. So kannst du sicherstellen, dass deinem Berufswunsch aus kardiologischer Sicht nichts im Wege steht. Gerne organisieren wir für dich aber auch einen Termin bei unserer Sozialberatung. Sie können dich wenn nötig auch bezüglich IV-Berufsberatung oder IV-Unterstützung beraten. Ebenfalls beratende Unterstützung bietet auch die Vereinigung Procap (Vereinigung für Menschen mit Handicap, www.procap.ch) an.
Grundsätzlich gilt aber, solange dein Herzfehler dich in deiner Arbeitsleistung nicht einschränkt oder relevant ist für deine Berufsausübung und dein Kardiologe in den nächsten drei bis vier Jahren nicht mit Komplikationen rechnet, bist du nicht verpflichtet deinen Arbeitgeber über deinen Herzfehler zu informieren. Jedoch kann es für das gegenseitige Vertrauen von Vorteil sein, wenn du deinen zukünftigen Arbeitgeber offen über deinen Herzfehler informierst.