Patientenverfügung
Jede urteilsfähige Person kann für sich selbst eine Patientenverfügung verfassen, in welcher er oder sie festlegt, welchen medizinischen Massnahmen (z.B. Intensivstation, künstliche Beatmung, Wiederbelebungsmassnahmen, operative Eingriffe) er im Falle einer Urteilsunfähigkeit z.B. bei Bewusstlosigkeit gewünscht sind. Ein vorgängiges Gespräch mit dem Hausarzt kann beim Verfassen helfen. Es ist nur erlaubt, für sich selbst eine Patientenverfügung zu erstellen - es ist nicht erlaubt, dass eine andere Person dies übernimmt. Damit die Patientenverfügung auch im Notfall, wenn man nicht sprechen kann, beachtet und von Ärzten eingehalten werden kann, sollte man sie bei sich tragen oder einen Vermerk machen, dass man eine solche besitzt, z.B. in der Brieftasche. Nützlich ist, enge Angehörige darüber zu informieren sowie eine Kopie beim Hausarzt oder bei Vertrauenspersonen zu hinterlegen. Ihre Gültigkeit hat eine Patientenverfügung nur, wenn sie mit Datum und Unterschrift versehen ist. Formulare sind auf www.fmh.ch verfügbar.