Invalidenversicherung
Ab dem 20. Geburtstag werden die Kosten der Nachkontrollen nicht mehr von der IV-Versicherung übernommen, sondern der Krankenkasse belastet. Dies hat einige Folgen. Man sollte sich bei der Wahl der Franchise über-legen, ob eine kardiologische Nachkontrolle anfallen wird oder nicht. Falls ja, lohnt sich eine hohe Franchise kaum, da dann sämtliche Kosten selbst getragen werden müssen. Zusatzversicherungen sind mit angeborenem Herzfehler nur erschwert (wenn überhaupt) zu bekommen. Ist man bereits seit Kindheit Zusatz-versichert, so sollte man es sich gut überleben, ob man eine bestehende Versicherung kündigen möchte. Sie kann womöglich nicht mehr ein zweites Mal abgeschlossen werden. Allgemein-versicherte Patienten sind gut beraten sich nicht nur für den Wohnkanton, sondern für die ganze Schweiz zu versichern. Falls eine Lebensversicherung abgeschlossen werden möchte, so lohnt es sich einen spezialisierten Kardiologen als Auskunftsperson anzugeben. Er kann am besten begründen, welche langfristigen Auswirkungen der Herzfehler haben könnte.